Einspruch zum Festpreis

Strafbefehl erhalten? Prüfen Sie, ob Ihr Tagessatz zu hoch ist.

Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen. Wird es zu hoch angesetzt, zahlen Sie mit jedem Tagessatz zu viel. Unser Rechner zeigt Ihnen in einer Minute, ob sich ein Einspruch lohnen kann.

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Tagessatz-Rechner

Passt Ihr Tagessatz zu Ihrem Einkommen?

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Hintergrund

So setzt sich Ihre Geldstrafe zusammen

Eine Geldstrafe besteht aus zwei Teilen, die das Gericht getrennt festlegt (§ 40 StGB).

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Anzahl der Tagessätze

Sie spiegelt die Schwere der Tat wider und liegt zwischen 5 und 360 Tagessätzen.

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Höhe eines Tagessatzes

Sie richtet sich nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, in der Regel nach dem Nettoeinkommen, das Sie durchschnittlich an einem Tag haben. Unterhaltspflichten mindern sie.

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Gesamtbetrag

Anzahl mal Höhe ergibt die Geldstrafe. Ist der Tagessatz zu hoch angesetzt, wirkt sich das bei jedem einzelnen Tagessatz aus.

Beispiel: Bei 40 Tagessätzen macht ein um 25 € zu hoher Tagessatz bereits 1.000 € aus. Liegen keine genauen Angaben vor, können Einkommen und andere Bemessungsgrundlagen geschätzt werden (§ 40 Abs. 3 StGB). Eine solche Schätzung kann zu hoch ausfallen.

Ablauf

In drei Schritten zum Einspruch

01

Tagessatz prüfen

Der Rechner zeigt Ihnen, ob Ihr Tagessatz zu Ihrem Einkommen passt und wie viel Sie zu viel zahlen könnten.

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Strafbefehl senden

Wählen Sie Ihr Paket und schicken Sie uns den Strafbefehl als Foto oder PDF mit dem Zustelldatum. Sie erhalten eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail.

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Vereinbarung und Einspruch

Nach Prüfung möglicher Interessenkonflikte erhalten Sie Mandats- und Vergütungsvereinbarung per E-Mail. Nach Ihrer Bestätigung legen wir fristgerecht Einspruch ein.

Häufige Fragen

Was Sie zum Einspruch wissen sollten

Bis wann muss ich Einspruch einlegen?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht eingehen, das ihn erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Zustelldatum, das auf dem gelben Umschlag vermerkt ist. Versäumen Sie die Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig und wirkt wie ein Urteil (§ 410 Abs. 3 StPO).

Kann ich den Einspruch auf die Höhe des Tagessatzes beschränken?

Ja. Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO), also auch auf die Höhe der Tagessätze. Der Schuldspruch und die Anzahl der Tagessätze werden dann rechtskräftig, nur über die Höhe wird neu entschieden.

Muss ich dann vor Gericht erscheinen?

Nicht unbedingt. Ist der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, kann das Gericht mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden. In diesem Fall darf es nicht zu Ihrem Nachteil von der Festsetzung im Strafbefehl abweichen (§ 411 Abs. 1 S. 3 StPO).

Kann die Strafe durch den Einspruch auch höher werden?

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden, soweit Einspruch eingelegt ist (§ 411 Abs. 4 StPO). Eine höhere Strafe ist dann grundsätzlich möglich. Der Einspruch kann aber bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden, nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft (§ 411 Abs. 3 StPO in Verbindung mit § 303 StPO). Wir besprechen dieses Risiko vorab mit Ihnen.

Was kostet mich der Einspruch?

Wir arbeiten zu Festpreisen ab 299 € inklusive Auslagen und Umsatzsteuer. Grundlage ist eine Vergütungsvereinbarung in Textform. Gerichtskosten, Reisekosten für Termine außerhalb Münchens und weitere Verhandlungstage sind nicht enthalten. Das klären wir vor Mandatsbeginn transparent mit Ihnen. Die kurze Ersteinschätzung per E-Mail, die Sie zu Ihrer Anfrage mit Unterlagen erhalten, ist kostenfrei und unverbindlich.

Wie genau ist der Rechner?

Der Rechner liefert eine Orientierung. Unterhaltspflichten berücksichtigt er pauschal. Das Gericht bemisst den Tagessatz nach Ihren konkreten Verhältnissen, also auch nach Vermögen, Schulden und besonderen Belastungen. Ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt, prüfen wir anhand Ihres Strafbefehls.

Kontakt

Lassen Sie Ihren Strafbefehl prüfen

Senden Sie uns Ihren Strafbefehl als Foto oder PDF zusammen mit dem Zustelldatum. Sie erhalten von uns eine kurze, kostenfreie Ersteinschätzung per E-Mail. Bei knapper Frist rufen Sie uns am besten direkt an.

  • Spectre Legal Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
  • Karlsplatz 3, 80335 München
Gewünschte Unterstützung
E-Mail mit Strafbefehl senden Anrufen: +49 89 255 57302

Die Ersteinschätzung per E-Mail ist kostenfrei und unverbindlich. Mit dem Versand Ihrer Anfrage entsteht noch kein Mandat. Das Mandat kommt erst mit Ihrer Bestätigung der Mandats- und Vergütungsvereinbarung zustande. Hinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Unverschlüsselte E-Mails können von Dritten mitgelesen werden.